Allgemeine Geschäftsbedingungen

Natursteinpark Rhein-Neckar GmbH

AGB

1. Die folgenden Allgemeinen Verkaufs- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Vertragsschluss gültige Fassung.

2.  Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

3.  Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

4.  Kunden i.S.d. Geschäftsverbindungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

5.  Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Die nachstehend angeführten Bedingungen gelten durch eine erfolgte Auftragsbestätigung als Bestandteil des Vertrages.

I. Angebote, Vertragsschluss

1.  Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten alle Angebote als freibleibend. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2.  Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Wir werden den Zugang der Bestellung durch Annahmeerklärung in Form einer Auftragsbestätigung bestätigen. Telefonisch oder mündlich abgegebene Erklärungen, die die Warenbestellung betreffen, bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung. Wir sind berechtigt, dass Vertragsangebot innerhalb einer Frist von drei Werktagen anzunehmen.

3.  Weiterhin sind wir berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität – abzulehnen oder ggf. die Zahlungsmodalitäten anzupassen.

4.  Für Art und Menge, sowie für Bedingungen der von uns auszuführenden Warenlieferungen sind die schriftliche Auftragsbestätigung sowie etwaige Nachträge hierzu maßgebend. Dem Käufer obliegt die Angabe der richtigen Menge, auch wenn uns die Berechnung oder Umrechnung überlassen wird. Angaben unsererseits

über Materialergiebigkeit sind Erfahrungswerte und daher unverbindlich. Sich hieraus ergebende Mehr- oder Minderwerte berechtigen weder Käufer noch uns zu irgendwelchen Nachforderungen.

5.  Bei Bestellungen, die nicht über unseren Online-Shop erfolgen hat der Kunde uns die Auftragsbestätigung als Annahmeerklärung unterschrieben zuzusenden.

6.  Der Vertragstext wird von uns gespeichert und bei Bestellungen außerhalb unseres Online-Shops dem Kunden nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt.

II. Lieferung und Lieferzeiten

Wir bemühen uns vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einzuhalten.

1.  Die Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch uns, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden ggf. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben in Form von Unterschriften sowie der Eingang einer etwaigen Anzahlung, soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist. Lieferfristen werden nur annähernd angegeben und sind unverbindlich. Eine Garantie auf Ankunftszeit der Ware oder Transportdauer kann nicht übernommen werden. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen und – terminen entbindet den Kunden nicht von der Abnahme der Lieferung. Schadensersatzforderungen jeglicher Art wegen verspäteter Lieferung

sind ausgeschlossen.

2.  Lieferungen erfolgen grundsätzlich an die vereinbarte Lieferadresse.

3.  Lieferungen durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen erfolgen frei Haus oder Baustelle und beinhalten keine Entladung der Ware, es sei denn, dass je nach örtlichen Gegebenheiten Kranentladung oder Entladung mittels Hebebühne vereinbart wurde.

4.  Der Kunde hat für ein geeignetes Entladegerät zu sorgen. Des Weiteren hat der Kunde zu dem vereinbarten Liefertermin die Möglichkeit der Lieferung zu schaffen. Evtl. entstehende Mehrkosten wie Standzeiten, Weitertransport oder Einlagerung trägt der Kunde.

5.  Der Lieferort muss sicher angefahren werden können, Wende- und Abfahrtsmöglichkeiten müssen gegeben sein. Ist die Zufahrt behindert, so hat die Entladung an der Stelle zu erfolgen, bis zu der das Fahrzeug ohne fremde Hilfe ungehindert gelangen und leer wegfahren kann. Wir sind für eventuelle Verspätungen durch den Frachtführer nicht verantwortlich.

6.  Transportschäden sowie Verunreinigungen, Materialverluste usw. während des Transportes müssen sofort bei Erhalt der Sendung durch Tatbestandsaufnahme oder gleichartige Beweismittel (vom Spediteur) festgestellt und auf den Begleitpapieren (Lieferschein usw.) bescheinigt werden.

7.  Bruch und Diebstahl während des Transports sowie Vollständigkeit der Frachtstücke sind sofort bei bzw. nach Entladung zu überprüfen. Etwaige Beanstandungen sind dem Frachtführer zu melden und im Lieferschein zu vermerken. Beanstandungen bei Verpackung und Menge berechtigen jedoch nicht zur Annahmeverweigerung der gelieferten Ware. Der Kunde hat uns in diesem Fall zu informieren und ein weiteres

Vorgehen mit uns abzusprechen. Das vereinbart Vorgehen muss schriftlich bestätigt werden.

8.  Unvorhersehbare Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Störungen durch hoheitliche Entscheidungen in den Herkunftsländern (z.B. Schließung von Steinbrüchen) berechtigen uns zur Hinausschiebung oder Aufhebung der Lieferverpflichtung. Das Recht des Käufers, einen etwaigen Verzugsschaden uns gegenüber geltend zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten, wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

9.  Bei Auslieferung von Gewichtswaren, wie z.B. Splitte, Pflaster, Mauersteine oder Polygonalplatten, sind üblicherweise 10 % Mehr- oder Mindermengenanlieferung möglich. Hieraus entstehende Kosten berechtigen den Käufer nicht zu Nachforderungen.

III. Preise

1.  Sind besondere Preise nicht vereinbart, gelten die in unserem Online-Shop aufgeführten Preise. Weitere Preise teilen wir dem Kunden auf Anfrage mit.

2.  Alle Preise sind rein Netto und die Mehrwertsteuer wird in gesetzlich vorgeschriebener Höhe separat ausgewiesen. Eventuell angefragte Frachtkosten

oder sonstige Extrakosten erfolgen stets nach bestem Wissen und ohne Gewähr, insbesondere vorbehaltlich der Richtigkeit der Angaben des Kunden.

3.  Frankopreise gelten vorbehaltlich der Richtigkeit der zugrunde gelegten Frachtentfernung und Frachttarife. Sie beinhalten soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, keine Wege-, Anschluss- und Nebengebühren. Desgleichen keine Zuschläge für Umwege, Kleinbahnen, Solo-, Allrad- oder sonstige Spezialfahrzeuge und andere in den Frachttarifen vorgesehene Nebengebühren und Zuschlägen.

IV. Erfüllungsort

1.  Erfüllungsort für die Lieferung, auch bei vereinbarter Frankolieferung, ist die jeweilige Verladestelle. Der Transport der Ware erfolgt in jedem Falle auf Gefahr des Käufers. Transportversicherung wird, soweit nichts anderes vereinbart, von uns für den Kunden abgeschlossen.

2.  Mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer ist die Lieferung erfüllt und geht die Gefahr auf den Kunden über. Durch die Übernahme wird gleichzeitig bestätigt, dass die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Genehmigungen für die Beförderung der Ladung vorliegen und dass das gesetzlich zulässige Gesamtgewicht des bzw. der Fahrzeuge nicht überschritten wird.

V. Mängelrügen und Gewährleistung

Mit Ihrer Unterschrift bzw. Anzahlung (bei Onlinebestellungen) bestätigen Sie ausdrücklich, dass Sie die folgenden Informationen gelesen und verstanden haben und anerkennen.

1.  Wir sichern unseren Kunden die Lieferung einwandfreier Waren gemäß Beschreibung in der Auftragsbestätigung, im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht zu.

2.  Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens 3 Werktage nach Empfang der Ware bei uns schriftlich und spezifiziert geltend gemacht werden. Sie berechtigen weder zur Verfügungsstellung, noch zur Hinausschiebung des vereinbarten Zahlungstermins oder zu Kürzungen. Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass diese nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen ist. Die Prüfung der Ware muss stets vor dem Verlegen bzw. Versetzen stattfinden. Beanstandungen bei bereits verlegtem bzw. versetztem Material sind ausgeschlossen.

3.  Bei Unternehmern gelten hinsichtlich der Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten die Bestimmungen der §§ 378 378 HGB.

4.  Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung

des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

5.  Der Kunde hat uns auf Verlangen unverzüglich und in zumutbarem Umfang Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Beurteilung und Beseitigung der gerügten Mängel benötigen.

6.  Unternehmern leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzleistung.

7.  Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachlieferung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erheblichen Nachteil für den Kunden bleibt.

8.  Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.

Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden allerdings kein Rücktrittsrecht zu.

9.  Die Gewährleistungspflicht für Verbraucher beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Für Unternehmer beträgt die Pflicht ein Jahr ab Ablieferung.

10.  Die einjährige Gewährleistungspflicht gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden.

11.  Unsere Haftung im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes bleibt hiervon unberührt.

12.  Der Kunde stellt uns von allen Nachteilen frei, die uns durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Kunden – gleichgültig ob fahrlässig oder vorsätzlich – entstehen können.

VI. Haftungsbeschränkungen

1.  Natursteine sind einzigartige Baustoffe. Sie unterliegen deshalb individuellen Schwankungen. Quarzadern, Poren, Farb- und Zeichnungsunterschiede, sowie Einsprengungen bedeuten keine Wertminderung, sondern zeigen die Einzigartigkeit des Materials. Auch deutliche Farbunterschiede innerhalb von einer Lieferung oder zwischen einer ersten Lieferung und einer später getätigten Bestellung sind kein Mangel. Alle Natursteine aus unserem Liefersortiment haben Farbschwankungen. Buntschiefer und Sandstein haben besonders hohe Farbschwankungen. Für den Laien erkennbare Flecken, Tupfer, Linien können jederzeit auftreten. Schichtungen, Schieferungen, Maserungen und Linien können verschieden stark, verschiedenartig, in verschiedene Richtungen oder gleich gerichtet, von Platte zu Platte oder durchgängig durch einzelne oder auch alle Platten auftreten. Abschieferungen (Unebenheiten der Ober- und Unterseite) treten bei Spaltmaterialien (Sandstein, Schiefer, Quarzit, Kalkstein) grundsätzlich immer auf. Diese Unebenheiten sind unterschiedlich stark (hoch) in ihrer Ausprägung. Löcher bei dem Naturstein Travertin können in verschiedener Häufigkeit, Größe, Richtung und Beschaffenheit auftreten. Spachtelungen (Füllungen) bei Travertin können sich bedingt durch mechanische Belastung im Laufe der Zeit herauslösen. Dies ist auf Grund der Poren im Travertin materialtypisch und stellt daher keinen Mangel dar. Entsprechende Stellen können vor Ort vom Kunden nachgespachtelt werden. Spuren von Abrieb und Kratzspuren mit weniger als 1 mm Tiefe, die überwiegend auf das händische Verpacken der Natursteine zurückzuführen sind, können auftreten.

2.  Bruch in handelsüblichen Grenzen gibt zu Beanstandungen keinen Anlass. Rechnen Sie mit bis zu 3 Prozent Bruch bzw. Ausschuss, dies ist bei Naturstein üblich und normal. Bestellen Sie 10 Prozent mehr, da Sie an den Rändern auch Verschnitt haben werden.

3.  Haptische Unterschiede: Die Oberflächen einzelner Steine können sich fühlbar voneinander unterscheiden. Auch innerhalb einer Lieferung können durch Unterschiede in Gefüge und Struktur, oder bedingt durch Handarbeit, Unterschiede in der „Rauheit“ auftreten. Dies ist insbesondere bei Spaltgesteinen wie Sandstein und Schiefer der Fall.

4.  Dickentoleranzen: Obwohl wir Toleranzen angeben, kann es insbesondere bei Spaltmaterialien vorkommen (z.B.: Sandstein, Schiefer, Quarzit, Kalkstein), dass bis zu fünf Prozent der gelieferten Platten die genannten Toleranzangaben überschreiten. Die gemachten Toleranzangaben sind als Hilfestellung für den Verleger zu betrachten, geringe Überschreitungen von bis zu 5 Prozent der Plattenanzahl müssen in Kauf genommen werden. Diese Maßabweichungen können auch innerhalb einer einzigen Platte auftreten. 

5.  Verfärbungen jeglicher Art, die wie Rost aussehen, sind nur dann ein Mangel, wenn nachgewiesen wurde, dass diese bedingt durch Witterungseinflüsse weiter ausrosten werden. Verfärbungen die für den Laien lediglich wie Rost aussehen, sich aber nicht weiter ausbreiten, sind kein Mangel.

6.  Bewertungsmaßstäbe: Alle von uns gelieferten Produkte sind als Baustoffe, die in großer Menge gefertigt werden, zu bewerten. Es können nie die Bewertungsmaßstäbe wie zum Beispiel für eine Küchenarbeitsplatte zugrunde gelegt werden. 

7.  Handwerkertermine und jegliche Terminplanungen dürfen nie auf Basis unserer voraussichtlichen Termine gemacht werden, wenn die Möglichkeit besteht, dass durch die Nichteinhaltung unserer voraussichtlichen Termine ein finanzieller Schaden eintritt. Lassen Sie sich von uns unbedingt einen „spätesten Liefertermin“ schriftlich zusagen, wenn weitere bauliche Maßnahmen und oder Einzugstermine etc. von der Pünktlichkeit unserer Lieferung abhängig sind. Sollte für uns eine Haftung wegen Lieferverzug eintreten, so wird als Höchstgrenze 20 Prozent des Nettowarenwertes hiermit vereinbart.

8.  Aussagen bzw. Zusagen unserer Verkäufer und Verkaufsberater in Beratungsgesprächen, sowie in telefonischer oder schriftlicher Beratung (E-Mail-Beratung, Blogbeiträge, Postings): Alle hier gemachten Aussagen in Bezug auf die Eigenschaften von Naturstein, als auch in Bezug auf unsere Lieferzeiten, sind immer als unverbindliche Beratung zu verstehen. Dementsprechend gemachte Aussagen sind niemals vertragsrelevanter Bestandteil. Siehe hierzu auch „Schriftformerfordernis“ in unserem Paragraph VII AGB.

9.  Handmuster und einzelne Plattenmuster, die sie von uns erhalten haben, geben nur einen ganz groben und anhaltsmäßigen Überblick. Um einen weitestgehend exakten Eindruck von einem Natursteinboden zu erhalten, bitten wir Sie unsere Musterschau zu besuchen oder ein „Quadratmetermuster“ zu bestellen. Die in unserer Musterschau gezeigten Böden entsprechen in Farbe und Anmutung dem Material, welches Sie in unserem Onlineshop mit „Lieferzeit ca. 1 Woche“ bestellen können. Alle Bestellungen, mit Lieferzeit größer einer Woche werden immer farblich von unserer Bemusterung abweichen.

Alle obigen Punkte (1. bis 9.) sind ausdrücklich kein Reklamationsgrund.

VII. Zahlung, Aufrechnung

1.  Die Zahlung des Kunden ist entsprechend den ausdrücklich vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten.

2.  Im Falle eines Verzugs ist der Kunde zum Ersatz des daraus resultierenden Schadens verpflichtet.

3.  Es sind Verzugszinsen in Höhe von 5% (Verbraucher) und 8 % (Unternehmer) über dem jeweils gültigen und von der Deutschen Bundesbank festgesetzten Basiszinssatz ab Eintritt der Fälligkeit zu zahlen, wenn wir nicht einen höheren Schaden nachweisen können.

4.  Für jede Zahlungsaufforderung wird eine Auslagenpauschale in Höhe von EUR 5,00 erhoben

5.  Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller gegenüber uns nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

6.  Nimmt der Kunde oder der vom Kunden bezeichnete Adressat der Warenlieferung die von uns angebotene Lieferung nicht am vertraglich vereinbarten Zeitpunkt ab, so hat der Kunde die die Lieferung betreffenden Zahlungen so zu leisten, als ob die Lieferung bei ihrem Angebot erfolgt wäre.

7.  Schecks gelten nicht als Barzahlung, sie werden nur unter dem Vorbehalt der Einlösung durch die Bank angenommen.

8.  Ungünstige Auskünfte über den Kunden sowie Verschlechterung seiner wirtschaftlichen und oder finanziellen Verhältnisse, berechtigen uns, Sicherheitsleistungen oder sofortige Zahlung für alle offenen Forderungen ohne Rücksicht auf deren Fälligkeit zu verlangen und oder vom Vertrag zurückzutreten.

Das gleiche gilt bei Zahlungsverzug.

9.  Bei Zahlungseinstellungen, Eröffnung des Vertragshilfe-, Vergleichs- oder Insolvenz-verfahrens des Kunden ist die Kaufpreisforderung sofort fällig. Beanstandungen entbinden nicht von der Zahlungspflicht und am Fälligkeitstag ist mindestens der Betrag zu leisten, der auf den nicht beanstandeten Teil der Lieferung entfällt.

10.  Zum Zweck der eigenen Kreditprüfung rufen wir ggf. Bonitätsinformationen auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren von der Schufa oder der Creditreform bzw. R+V- Versicherung ab.

VIII. Eigentumsvorbehalt

Bei Verbrauchern halten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

1.  Bei Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen

Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

2.  Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.

3.  Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

4.  Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

5.  Eine etwaige Verarbeitung oder ein Einbau der gelieferten Ware etc. in ein Grundstück erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für uns und unter Ausschluss von Verbindlichkeiten aus der Verarbeitung oder dem Einbau. Der Käufer tritt, ohne dass es einer besonderen Abtretungserklärung bedarf, aus seinen aus der Weiterverarbeitung oder dem Einbau entstehenden Forderungen gegen Dritte im Voraus einen Teilbetrag in Höhe der uns zustehenden Forderungen aus unseren Lieferungen zuzüglich 20% ab und erkennt hierfür das Recht auf Aussonderung an.

6.  Auf unser Verlangen sind die auf den Kunden übergegangenen Forderungen jederzeit in offene Abtretungen umzuwandeln. Der Kunde kann der Umwandlung nur und insoweit widersprechen, als er Sicherheiten in entsprechender Höhe leistet.

7.  Der Kunde ist trotz der Abtretung der Forderungen an uns ermächtigt, diese Forderungen solange für uns einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen auch Dritten gegenüber nachkommt. Wir sind jedoch berechtigt, diese Ermächtigung jederzeit zu widerrufen. Zieht der Kunde die Forderungen ein, so stehen die kassierten Beträge ausschließlich uns zu. Der Kunde ist verpflichtet, die Beträge gesondert aufzubewahren und unverzüglich an uns abzuführen.

IX. Widerruf

Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht gilt ausschließlich bei Fernabsatzverträgen. Fernabsatzverträge gemäß § 312b BGB sind Verträge über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

Natursteinpark Rhein Neckar GmbH

Lußhardhof 30, 68789 St. Leon Rot

E-mail:

Tel. 06227 789 339911

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail)

über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte

Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das

Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite

[www. natursteinpark-rhein-neckar.de.] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie

von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;

in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis

Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches

der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag,

an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren in Höhe der Anlieferkosten.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust

auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Kostentragungsvereinbarung:

Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.

Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die von Ihnen bestellte Ware Ihren gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Zwecken dient.

X. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

XI. Schlussbestimmungen

1.  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen

gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

2.  Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 

3.  Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine wirksame ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem unwirksamen möglichst nahe kommt.

Natursteinpark Rhein Neckar GmbH

Lußhardhof 30

68789 St. Leon Rot

Tel. 06227 789 339911

E-mail:

Internet: www. natursteinpark-rhein-neckar.de.de